Vergabe von
Architektenleistungen

Leitfaden zur Vergabeverordnung VgV

Aktueller Hinweis

(29. August 2023)

 

Eine Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen ist am 24. August 2023, in Kraft getreten.

 

Ebenfalls wurde die Auftragswertberechnung geändert: Durch Streichung von § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV haben sich die bisherigen Regelungen zur Auftragswertberechnung bei (gleichartigen) Planungsleistungen geändert. Unter Berücksichtigung, dass das zugrundeliegende Vertragsverletzungsverfahren noch nicht beendet ist, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen klarstellende Erläuterungen veröffentlicht. Diese sollen Orientierung und Unterstützung bieten. Sie können jedoch nicht eine Prüfung durch die jeweilige Vergabestelle, die Rechtsanwendung oder Rechtsberatung im Einzelfall oder die Rechtsauslegung durch die Vergabekammern und Oberlandesgerichte vorwegnehmen oder ersetzen.

 

In dem hier verfügbaren VgV-Leitfaden sind diese Änderungen noch nicht berücksichtigt; eine Überarbeitung erfolgt sobald als möglich. Für gewünschte Informationen zum Erscheinen des geänderten VgV-Leitfadens bitte Email an info@vgv-architekten.de

 

 

VgV-Leitfaden – Ziel und Anliegen

Der Leitfaden beschreibt entsprechend der Vergabeverordnung (VgV) die Vergabe von Architektenleistungen oberhalb des Schwellenwerts (dieser beträgt für Planungsleistungen derzeit 215.000 Euro netto, bei Aufträgen von obersten und oberen Bundesbehörden 140.000 Euro netto) durch den öffentlichen Auftraggeber.

 

Der Betrachtungsschwerpunkt des Leitfadens liegt auf den verfahrenstechnischen Vergabeabläufen, wie sie vom öffentlichen Auftraggeber in der Praxis durchgeführt werden.

 

Der von Kammern und Verbänden herausgegebene und mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund abgestimmte Leitfaden dokumentiert den gemeinsamen Willen von Auftraggebern und Auftragnehmern, der gesellschaftspolitischen Bedeutung des Bauens bereits im Vergabeverfahren mit einem hohen Anspruch an die Qualität der Planungsleistung gerecht zu werden.

 

„Architektenleistungen“ entspricht der in der VgV gewählten Begrifflichkeit und schließt die Leistungen von Architektinnen, Innen- und Landschaftsarchitektinnen und -architekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner ein.

 

Materialien zum Download

VgV-Leitfaden: Weiterführende Informationen

Bestellformular

Der „Leitfaden zur Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)“ kann kostenfrei bezogen werden.

 

Angabe zur Versandanschrift und zur Anzahl der bestellten Exemplare bitte an:

 

info@vgv-architekten.de